Andere Bundesländer halten an Rauchverbot in Eckkneipen fest

Düsseldorf/Hannover (AFP) — Nach der vorläufigen Lockerung des Rauchverbots für kleine Kneipen in Rheinland-Pfalz sehen die Regierungen in anderen Bundesländern keine Auswirkungen auf ihre Nichtraucherschutzgesetze. Am niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz werde "nicht gerüttelt", sagte der Sprecher von Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) in Hannover. Die Eilentscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts vom Dienstag habe auch für Nordrhein-Westfalen "keine Konsequenzen", zumal die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ausstehe, hatte zuvor auch Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf erklärt.

Der niedersächsische Hotel- und Gaststättenverband bewertete die Eilentscheidung dagegen als "positives Signal" für eine Lockerung des Rauchverbots. Er halte eine Klage des Verbands vor dem Staatsgerichtshof des Landes in Bückeburg für möglich, sagte Geschäftsführer Rainer Balke der Oldenburger "Nordwest-Zeitung". "Wir prüfen das." Wirte kleiner Kneipen seien wegen des Rauchverbots in ihrer Existenz bedroht. Balke forderte erneut Ausnahmen für Eckkneipen und geschlossene Gesellschaften.

Der verbesserte Gesundheitsschutz in der Gastronomie sei ein Erfolg, an dem die Landesregierung festhalten wolle, betonte dagegen Ministeriumssprecher Thomas Spieker in Hannover. Laumann erklärte, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung wolle "wirksam vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt" werden. In Niedersachsen gilt das Rauchverbot in der Gastronomie bereits seit August 2007, in NRW tritt es nach einer Übergangsfrist erst im Juli 2008 und mit Ausnahmeregelungen für Privatfeiern und Brauchtumsveranstaltungen in Kraft.

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