DGB kritisiert Pläne für Verfassungsänderung zu Jobcentern

Passau (AFP) — Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Entscheidung für eine Grundgesetzänderung als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser scharf kritisiert. "Wir erwarten, dass nicht unsere bewährte Verfassung an die schlechte Praxis angepasst wird, sondern umgekehrt", kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in der "Passauer Neuen Presse" den Beschluss der Arbeitsminister von Bund und Ländern.

Es sei ein Armutszeugnis, dass statt einer sinnvollen Hartz-IV-Reform der Kompromiss zu den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) und Optionskommunen "mit all dem bürokratischen Chaos in Beton gegossen" werden solle. Die zentrale Herausforderung, die Unterstützung und Betreuung Langzeitarbeitsloser möglichst unbürokratisch und effektiv aus einer Hand zu organisieren, würde damit nicht erfüllt, "sondern um Lichtjahre hinausgeschoben", sagte Buntenbach.

Außerdem sei zu befürchten, "dass eine Verfassungsänderung noch eine ganze Reihe von Begehrlichkeiten weckt, die Arbeitsmarktpolitik weiter zu zerfleddern, um Einzelinteressen zu befriedigen". Der DGB verlange, dass die jeweilig unterschiedlichen Kompetenzen von Bundesagentur und Kommunen gestärkt und gebündelt werden.

Karte