Colmar (AFP) — Eine Französin hat ihre Wohnungsgesellschaft verklagt, weil sie sich durch Mobilfunkstrahlung gesundheitlich beeinträchtigt fühlt. Das Straßburger Berufungsgericht prüft seit Montag, ob die Gesellschaft der 44 Jahre alten Sabine Rinckel eine neue Wohnung besorgen muss, in deren Umgebung es keine Relais-Antennen für Handynetze gibt. Ihre Gesundheitsprobleme seien erwiesen und würden nicht als "subjektive Symptome" eingestuft, sagte Rinckel zum Auftakt des Verfahrens. Sie leidet wegen der Mobilfunkantennen unter Kribbeln in Armen und Beinen, Kopfweh, Ohrenklingen und Schmerzen im Halsbereich.
Rinckels Anwalt Dominique Harnist sagte, die Wohnungsgesellschaft stehe in der Verantwortung, weil sie das Aufstellen von Relais-Antennen auf ihren Häusern genehmigt habe und dafür Geld erhalte. Die gegnerische Anwältin argumentierte, "weder der Staat noch die derzeitige Wissenschaft" hätten neue Erkenntnisse über eine angebliche Gefahr durch Mobilfunkanlagen. Seit dem Verfahren in erster Instanz, in dem Rinckel mit ihrer Klage gescheitert war, gebe es lediglich eine Aufforderung der französischen Gesundheitsbehörden, Kinder vor der Strahlung durch Handys zu schützen. Das Urteil fällt am 15. Dezember.
Mitte September hatte die französische Justiz den Handynetzbetreiber Bouygues Télécom in einem anderen Fall dazu verpflichtet, eine Relais-Antenne bei Lyon wieder abzubauen. Als Grund hatten die Richter "eine mögliche Gesundheitsgefahr" angegeben.
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