Vermieter müssen Elektroinstallation nicht regelmäßig prüfen

Karlsruhe (AFP) — Vermieter sind nicht verpflichtet, Elektroinstallationen in Mietwohnungen regelmäßig zu kontrollieren. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im aktuellen Fall hatte ein Mieter auf Schadenersatz geklagt, weil beim Löschen eines Brandes in der Nachbarwohnung Teile seiner Wohnungseinrichtung beschädigt wurden. Er hatte geltend gemacht, dass der Brand durch einen Kurzschluss in der vom Vermieter installierten Dunstabzugshaube ausgebrochen sei. Hätte der Vermieter alle elektrischen Anlagen regelmäßig überprüft, wäre der Schaden nicht entstanden. Der BGH wies nun solch eine Pflicht der Vermieter zurück.

Laut Urteil muss ein Vermieter die Wohnung zwar in einem verkehrssicheren Zustand erhalten und bekannt gewordene Mängel unverzüglich beheben. Der Vermieter muss aber keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen und etwa Elektroleitungen und elektrischen Anlagen ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel von einem Fachmann überprüfen lassen.