Brüssel will Subventionen für Großbauern kürzen

Passau/Düsseldorf (AFP) — Die Europäische Kommission möchte die Agrarsubventionen zugunsten des Umweltschutzes und des ländlichen Raumes und zu Lasten insbesondere der größten Bauernhöfe umschichten. Die Behörde werde am Dienstag vorschlagen, die Betriebszuschüsse für Bauernhöfe, die mehr als 300.000 Euro jährlich erhalten, um 22 Prozent zu kürzen, berichtete die "Financial Times Deutschland". Keine Abschläge solle es nur für Höfe geben, die weniger als 5000 Euro aus der EU-Kasse bekommen. Die europäischen Bauernverbände lehnten die Umschichtungen ab.

Eine Umschichtung der Subventionen zugunsten kleinerer Betriebe würde die Landwirtschaft in Deutschland und vor allem in den neuen Bundesländern ungerechtfertigt abstrafen, sagte der Chef des Deutschen Bauernverbands (DBV) und Vize-Präsident des EU-Dachverbands COPA, Gerd Sonnleitner, in Brüssel. Die meist kleineren Vollerwerbshöfe in Westdeutschland erhielten gemessen am Familieneinkommen nicht weniger als die Großbetriebe.

Bislang wurden die EU-Agrargelder oberhalb von 5000 Euro bereits um fünf Prozent gekürzt. Die Kommission hatte nun zunächst geplant, die Kürzung auf 17 Prozent auszubauen. Inzwischen solle dieser Satz bei 13 Prozent liegen, sagte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel der "Passauer Neuen Presse" (Montagausgabe). Wo noch an die Produktion gekoppelte Subventionen fließen, will die Kommission weiter einsparen. Um die Verwaltungen zu entlasten, sollen Kleinstbetriebe künftig überhaupt keine Agrargelder mehr bekommen.

Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) kündigte an, er wolle die Kommissionsvorschläge erst gemeinsam mit den Bundesländern beraten. Gegenüber den ersten Entwürfen vom vergangenen Herbst habe die Brüsseler Behörde ihre Pläne inzwischen aber schon "deutlich abgeschwächt", sagte Seehofer.

Im Streit über künftig EU-weit einheitliche Regeln für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kamen die Agrarminister nicht weiter. Viele Regierungen wollen dem Vorschlag der Kommission nicht folgen, wonach Pflanzenschutzmittel mit krebserregenden oder anderen für Menschen besonders schädlichen Inhaltsstoffen grundsätzlich verboten würden. Sie plädieren wie die Bundesregierung stattdessen dafür, dass mit dem EU-Recht für diese Stoffe scharfe Grenzwerte gezogen werden, die jegliche Gefahr für den Menschen ausschließen sollen.

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