Luxemburg (AFP) — Ein einflussreicher Rechtsgutachter beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) will Bürgern aus Deutschland das Ausweichen auf eine Führerscheinprüfung im Ausland erschweren. Generalanwalt Yves Bot erklärte in Luxemburg, Deutschland müsse Führerscheine aus anderen EU-Ländern nicht anerkennen, wenn mit der Prüfung im Ausland der hiesige medizinisch-psychologische "Idiotentest" umgangen werden sollte. Das abschließende Urteil wird in wenigen Monaten erwartet. Der EuGH ist nicht an derartige Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den meisten Fällen.
Nach geltendem europäischem Recht müssen die EU-Staaten Führerscheine aus anderen EU-Ländern ohne jede Formalität anerkennen, wenn der Autofahrer dort seinen Wohnsitz hat. Allerdings prüfen manche Staaten den Wohnsitz nicht. In mehreren Streitfällen war deutschen Autofahrern der Führerschein wegen Trunkenheit oder Drogenkonsums entzogen worden. Später legten sie tschechische Führerscheine vor. Im Streit um deren Anerkennung baten die Verwaltungsgerichte Chemnitz und Sigmaringen den EuGH um Hilfe.
Dort erklärte nun der richterliche Rechtsgutachter Bot, die Täuschungsabsicht der Autofahrer sei in allen Fällen offenkundig. Wenn das ausstellende EU-Land keinen gleichwertigen medizinisch-psychologischen Test vornehme und zudem bestätige, dass Wohnsitz und Vorleben der Inhaber nicht geprüft worden seien, müsse Deutschland daher den Führerschein nicht akzeptieren.
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