Deutschland setzt sich bei Weinmarkt-Reform weitgehend durch

Brüssel (AFP) — Deutschland hat sich bei den EU-Partnern mit seinen Vorstellungen für eine Reform der EU-Weinmarktvorschriften weitgehend durchgesetzt. So sieht der gefundene Kompromiss vor, dass deutsche Winzer es auch in Zukunft nicht auf dem Etikett angeben müssen, wenn sie zur Erhöhung des Alkoholgehalts dem Most Zucker beisetzen. Durch eine Konzentrierung der EU-Ausgaben für die Marktstützung soll zudem die EU-Kasse entlastet werden. Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich mit den Eckpunkten der Reform "sehr zufrieden".

Seehofer hatte sich in den drei Tagen der "nicht ganz einfachen Verhandlungen" dafür eingesetzt, dass in deutschen Weinfässern wie bisher bis zu 3,5 Prozent des bei der Weingärung entstehenden Alkohols durch die Anzuckerung entstehen kann. Der Zusatz ist nur in nördlicheren und damit kühleren Anbaugebieten nötig. Im Süden Europas sorgt die stärkere Sonneneinstrahlung für einen höheren Zuckergehalt der Trauben. Statt 2,5 Prozent wie von der Kommission gefordert, wird der Zuckerzusatz nun ab 2009 auf 3,0 Prozent begrenzt. Bei besonders schlechten Erntejahren mit wenig Traubensüße sollen die deutschen Winzer auf Antrag aber wie bisher mit bis zu 3,5 Prozent anreichern dürfen. Dafür wird künftig allerdings eine Genehmigung der Brüsseler Behörde notwendig.

Die Ausgaben für die Stützung des von Überproduktion gekennzeichneten Weinmarkts in der EU werden laut Seehofer mithilfe der Ministerbeschlüsse "auf jeden Fall" unter den Ausgaben des vergangenen Jahres liegen. Aus der EU-Kasse wird beispielsweise die Destillierung von Überschussweinen zu Industriealkohol subventioniert, der dem Benzin beigemischt wird. Laut Seehofer wird dafür ab 2012 kein Geld mehr aus der EU-Kasse ausgegeben.

Abgeschwächt wurden die Vorschläge der Kommission auch bei dem Umfang der Prämien, die Winzer bekommen sollen, wenn sie zur Entlastung des Weinmarkts Rebstöcke roden. Statt für 400.000 Hektar, wie ursprünglich von der Behörde gewollt, stehen EU-Zuschüsse nur für 175.000 Hektar zur Verfügung. Die per EU-Gesetz festgelegten Anbauflächen sollen 2015 auslaufen. Die Mitgliedstaaten können aber noch bis Ende 2018 dazu nach nationalem Recht Beschränkungen auferlegen, bevor dann der Weinbau innerhalb der EU liberalisiert wird.