Erstmals klare Regeln für den Anbau von Gen-Mais

Berlin (AFP) — Deutschlands Bauern müssen ab dem kommenden Jahr für den Anbau von Gen-Mais mit strengeren Regeln rechnen. Entsprechende Vorgaben macht ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin billigen will. Ziel unter dem Schlagwort Koexistenz ist es, in der deutschen Landwirtschaft sowohl den Anbau von konventionellem als auch von genetisch verändertem Mais (GVO-Mais) zu ermöglichen. Regelungen für weitere Pflanzen wie Raps sollen folgen. AFP stellt die zentralen Punkte des Gesetzentwurfs vor:

Erstmals sollen den Landwirten per Gesetz genaue Vorgaben gemacht werden, was für gentechnisch manipulierten Mais die "gute fachliche Praxis" bedeutet. Damit sich der genveränderte Mais nicht mit herkömmlichen Pflanzen ungewollt vermischt, sollen die Anbauflächen mindestens 150 Metern voneinander entfernt liegen. Baut der Nachbar den konventionellen Mais im ökologischen Landbau an, muss der Abstand sogar 300 Meter betragen. Begründet wird dies damit, dass im Falle einer Verunreinigung der Bio-Ernte der Schaden für den Landwirt noch größer wäre. Manche Umweltschützer halten diesen Abstand für zu gering.

Auch künftig soll ein öffentliches Standortregister den genauen Standort von Feldern mit dem Gen-Mais angeben. Forderungen, nur auf Antrag Auskünfte über die genauen Standorte zu veröffentlichen, lehnte das federführende Ministerium von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) wegen der dadurch befürchteten Bürokratiekosten ab.

Die Vorschriften für die Kennzeichnung "ohne Gentechnik" für das Produkt sollen sich den Gesetzesplänen zufolge nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung richten. Demnach darf diese Aufschrift verwendet werden, wenn die Ernte mit weniger als dem EU-Schwellenwert von 0,9 Prozent Gentechnik-Spuren verunreinigt ist.

In dem Gesetzgebungsverfahren, das bis Jahresende abgeschlossen sein könnte, dürfte unter anderem die Frage des Haftungsrisikos aufgeworfen werden, die nach Ansicht des Deutschen Bauernverbands immer noch unklar ist. Deshalb riet der Verband den Landwirten bereits generell vom Anbau von Gen-Pflanzen ab. Bei der Verbändeanhörung Ende Juli kritisierte der Bundesverband Deutscher Pflanzenschützer wiederum die geplanten Vorgaben für das Standortregister, die Haftungsregeln sowie die Abstandsvorschriften, die einem de-facto-Verbot für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gleichkämen.

Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland ist im internationalem Vergleich noch gering, wächst aber stetig. Nach 342 Hektar im Jahr 2005 betrug die Anbaufläche 2006 rund 947 Hektar. In diesem Jahr steht nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums schon auf 2639 Hektar die genveränderte Pflanze. Das entspricht 0,0015 Prozent des gesamten Maisanbaus in Deutschland. Weltweit stand im vergangenen Jahr Gen-Mais auf über 25 Millionen Hektar.

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