Richter in Gaspreis-Verfahren deuten kundenfreundliches Urteil an

Bremen (AFP) — Im Streit um die Transparenz bei Gaspreis-Erhöhungen können Verbraucher auf weitere juristische Rückendeckung hoffen. Beim Auftakt eines Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bremen brachten die Richter am Mittwoch zum Ausdruck, dass sie das erstinstanzliche Urteil zugunsten der 59 klagenden Gaskunden voraussichtlich bestätigen werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Darin hatte das Landgericht Bremen die fehlende Transparenz in den Preisanpassungsklauseln des Regionalversorgers swb bemängelt und diese daher für unwirksam erklärt. Somit seien auch die Preiserhöhungen um insgesamt gut 38 Prozent von Oktober 2004 bis Januar 2006 unwirksam.

Die swb habe mit den nun klagenden Kunden seinerzeit vereinbart, dass die Gaspreise geändert werden könnten, wenn sich die Lohn- und Heizölkosten änderten, erläuterte der Gerichtssprecher. Das "Nebeneinander dieser beiden Faktoren" sei aber jedenfalls nach Auffassung des Landgerichts "für den Kunden nicht nachvollziehbar". Das OLG werde seine Entscheidung dazu am 16. November verkünden. Eine swb-Sprecherin betonte am Mittwoch, die Art der Preisklausel sei "durchaus nicht unüblich in der Branche". Das Unternehmen versorgt nach eigenen Angaben 140.000 Privatkunden in Bremen und Bremerhaven mit Gas.

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