Intersexuelle setzt Klage gegen Arzt wegen OP durch

Köln (AFP) — In einem bundesweit beispiellosen Prozess hat sich in Köln eine Krankenpflegerin nach jahrelangem unfreiwilligen Leben als Mann auch ins zweiter Instanz gegen ihren Ex-Chirurgen durchgesetzt. Ohne mündliche Verhandlung wies das Kölner Oberlandesgericht nach eigenen Angaben die Berufung des Mediziners gegen das Urteil des Landgerichts zurück, das im Februar der Klage der 49-Jährigen auf Schmerzensgeld grundsätzlich stattgegeben hatte. Wie die Vorinstanz befand auch das Berufungsgericht, dass die Entfernung der intakten Eierstöcke und der Gebärmutter bei der Klägerin rechtswidrig war.

Im Zusammenhang mit dem Eingriff habe der Chirurg die Patientin nicht hinreichend aufgeklärt und sie daher mangels wirksamer Einwilligung "schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt", hob das Oberlandesgericht in seinem unanfechtbaren Beschluss hervor. Die Krankenpflegerin war durch die Operation im August 1977 biologisch zu einem Mann gemacht worden. Nach ihrer Geburt war sie als Junge angesehen worden, nachdem ihre äußeren Geschlechtsorgane nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen waren. Erst während einer Blinddarmoperation im Alter von 17 Jahren wurde entdeckt, dass sie Eierstöcke und eine Gebärmutter hatte.

Nach weiteren Untersuchungen wurde dem vermeintlichen Jungen nach Gerichtsangaben mitgeteilt, dass er "zu 60 Prozent Frau", also gemischtgeschlechtlich sei. Nach langem Leidensweg bis hin zu Suizidgedanken entschloss sich die Klägerin letztlich zu dem Eingriff, bei dem ihr Eierstöcke und Gebärmutter in einer Kölner Klinik entfernt wurden. Dabei stellte sich nach Überzeugung des Oberlandesgerichtssenats schon nach Beginn der damaligen Operation heraus, dass die Patientin eine normale weibliche Anatomie mit Gebärmutter und Eierstöcken aufwies. Daher habe der Mediziner bereits während des Eingriffs Zweifel an der Richtigkeit des vorherigen Befundes haben müssen. Ohne eine erneute Aufklärung habe die Klägerin nicht weiter operiert werden dürfen.

Mit der Höhe des Schmerzensgeldes, das die 49-Jährige nun von ihrem früheren Chirurg fordern kann, muss sich jetzt erneut das Kölner Landgericht befassen.