Karlsruhe (AFP) — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem baptistischen Ehepaar aus Paderborn das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder entzogen, weil die Eltern sie aus religiösen Gründen nicht in die Grundschule schicken, sondern selbst erziehen wollten. In einem Beschluss übte das Gericht zugleich scharfe Kritik am Jugendamt der Stadt Paderborn und hob die Bestellung der Stadt als Pfleger der Kinder auf.
Anstatt den Aufenthalt der Kinder zu sichern und ihre Schulpflicht durchzusetzen, hatte das Jugendamt es der Mutter ermöglicht, mit ihren Kindern nach Österreich auszureisen, wo sie nun von der pädagogisch nicht vorgebildeten Frau unterrichtet werden.
Der BGH bestätigte damit die Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, wonach der Besuch der staatlichen Grundschule "dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags" dient. Die Allgemeinheit hat den Karlsruher Richtern zufolge "ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten Parallelgesellschaften entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren". Solch eine Integration setze aber auch voraus, dass religiöse oder weltanschauliche Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen. "Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren" sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter erwies sich die Stadt Paderborn bei der Durchsetzung der Schulpflicht als "offenkundig ungeeignet". Anstatt die "Gefahren für das Kindeswohl" abzuwehren, habe das Jugendamt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kinder nach Österreich umgemeldet wurden. Dann habe das Amt bei den dortigen Behörden durch einen Antrag den Hausuntericht der Kinder ermöglicht.
Der BGH wies das Verfahren nun an das OLG zurück, damit es durch eine gerichtliche Weisung sicherstellt, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen. Weil die Eltern ihren Wohnsitz weiter in Deutschland haben, seien die Kinder hier weiter schulpflichtig und deutsche Gerichte für den Fall auch international zuständig, entschied der BGH.
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