Betrunken Radfahren kann den Führerschein kosten

Leipzig (AFP) — Auch eine Trunkenfahrt mit dem Fahrrad kann den Führerschein kosten. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gilt dies dann, wenn anzunehmen ist, dass der Fahrer sich alkoholisiert auch hinter das Steuer setzen würde. Der Kläger wurde in Potsdam mit einer Blutalkoholkonzentration über zwei Promille auf dem Fahrrad erwischt. Wie bei Autofahrern ordnete die Stadt daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten an.

Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Mann offenbar regelmäßig größere Mengen Alkohol trinkt und nicht mehr in der Lage ist, die damit im Straßenverkehr verbundenen Gefahren richtig einzuschätzen. Daraufhin zog die Stadt den Führerschein ein.

In erster Instanz meinte noch das Verwaltungsgericht Potsdam, eine Trunkenfahrt auf dem Rad könne nicht zum Entzug des Führerscheins führen. Dem widersprach nun das Bundesverwaltungsgericht. Danach müssen auch Radfahrer mit dem Entzug des Führerscheins rechnen, wenn sie mit 1,6 oder mehr Promille erwischt werden. Wer nach chronisch überhöhtem Alkoholgenuss seinen Führerschein behalten oder wiederhaben wolle, müsse eine "gefestigte Änderung des Trinkverhaltens" nachweisen, betonten die Leipziger Richter. (Az: 3 C 32.07)