Immer noch zu kurze Gültigkeitsdauer von Gutscheinen

Leipzig (AFP) — Gutscheine haben nach Angaben von Verbraucherschützern immer noch häufig eine zu kurze Gültigkeitsdauer. Viele Unternehmen gäben weiter Gutscheine aus, die nach einem Jahr oder weniger verfallen, teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag unter Berufung auf eine Stichprobe mit. Demnach haben auch große Firmen wie das Möbelhaus Höffner oder das Modehaus Peek&Cloppenburg "unangemessen kurze Gültigkeitsfristen" von einem Jahr oder weniger, wie die Verbraucherzentrale erklärte. Besonders kurze Einlösefristen haben demnach Gutscheine in Restaurants und Tankstellen.

Nur selten könnten die Gutscheine binnen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Das Landgericht München hatte im April geurteilt, dass der Verfall eines Gutscheines binnen eines Jahres nur bei bestimmten Gründen erlaubt ist. Anfang Januar 2008 kommt es vor dem Oberlandesgericht München zu einer Berufungsverhandlung in der Sache. Die Verbraucherzentrale rät bis dahin, "vermeintlich schon verfallene Gutscheine nicht wegzuwerfen".