Polizist wegen gewaltsamen Tods von Leonie verurteilt
Hildesheim (AFP) — Wegen der tödlichen Misshandlung der vierjährigen Leonie aus Bad Salzdetfurth in Niedersachsen ist ein 40-jähriger Polizist zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin Ende November 2007 so heftig geschüttelt hatte, dass das Mädchen tödliche Hirnverletzungen erlitt. Einige Tage zuvor habe er Leonie bereits eine so starke Ohrfeige verpasst, dass der Schläfenmuskel zertrümmert worden und danach die linke Gesichtshälfte stark angeschwollen sei.
Der Mann bestreitet die Misshandlungen. Die Richter folgten mit ihrem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft verlangt hatte. Der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl verwies dem Sprecher zufolge auf eine längere negative Entwicklung, die das Verhältnis zwischen Leonie und dem Angeklagten genommen habe. So habe das Kind den neuen Freund seiner Mutter offen abgelehnt, auf ihn mit Schreiattacken und Einnässen reagiert. Dies habe schon im September 2007 dazu geführt, dass der 40-Jährige Leonie nach deren Worten "weggetan" habe. Im Oktober 2007 habe die Vierjährige eine Woche lang im Kindergarten gefehlt und sei anschließend mit noch sichtbaren blauen Flecken zurückgekehrt.
Nach Überzeugung der Richter eskalierte die Situation dann Ende November. Wie der 40-Jährige zum Prozessauftakt bestätigte, ärgerte er sich darüber, dass das Mädchen sich eingenässt und dann vor seinen Augen in die Hose gemacht hatte. Er habe Leonie aber nicht angerührt, sie müsse sich die tödlichen Kopfverletzungen selber zugefügt haben, sagte er vor Gericht. Ein rechtsmedizinisches und ein kinderpsychiatrisches Gutachten widerlegten dies nach Angaben des Gerichtssprechers eindeutig.
Leonies Mutter, die mit dem Mädchen erst einige Monate vor dessen Tod bei dem Angeklagten eingezogen war und diesen zwischenzeitlich geheiratet hatte, muss nach Überzeugung der Strafkammer die Misshandlung ihrer Tochter mitbekommen haben. Sie sagte in dem Prozess aus, sie sei von der Unschuld ihres Mannes überzeugt. Die Staatsanwaltschaft nahm deshalb Ermittlungen gegen die Mutter auf. Es gehe um den Verdacht der uneidlichen Falschaussage und der unterlassenen Hilfeleistung, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde.

