Karlsruhe (AFP) — Das strikte Rauchverbot in den Gaststätten Bayerns ist ebenso verfassungsgemäß wie die Reaktion vieler Wirte, ihre Kneipen deshalb in geschlossene Raucherclubs umzuwandeln. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Damit scheiterten eine Raucherin und zwei Gastwirte, die gegen das strenge Rauchverbot in Bayern geklagt hatten.
In der Praxis umgehen zahlreich bayerische Wirte das Rauchverbot durch die Einrichtung von geschlossenen Raucherclubs, weil das gesetzliche Verbot nur für Gaststätten gilt, die "öffentlich zugänglich" sind. Dies sind Raucherclubs dem Gericht zufolge nicht, da sie eine "feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand" haben. Zudem werde die Mitgliedschaft am Einlass kontrolliert und "Laufkundschaft" zurückgewiesen. Auch könne am Eingang der Gaststätte keine Mitgliedschaft erworben werden.
Den Karlsruher Richtern zufolge kann solch eine Reaktion auf das Rauchverbot "verfassungsrechtlich nicht beanstandet" werden. Sie stehe daher den klagenden Wirten oder Betreiben der getränkegeprägten Kleingastronomie als Ausweg offen.
Die Klage der Raucherin blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Gericht verwies wie bereits in seiner Entscheidung von 30. Juli zu Klagen aus Baden-Württemberg und Berlin darauf, dass der Gesetzgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung auch die Verhaltensfreiheit von Rauchern einschränken und ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten verhängen dürfe.
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