Arbeitsgericht bestätigt Verdachtskündigung wegen 1,30 Euro

Berlin (AFP) — Das Arbeitsgericht Berlin hat die Verdachtskündigung einer Kassiererin wegen angeblicher Unterschlagung von zwei Pfandbons über 1,30 Euro bestätigt. Die Vorwürfe reichten für eine Verdachtskündigung aus, urteilte das Gericht. Die Kassiererin hatte einen absichtlichen Betrug bestritten. "Wir werden Berufung einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen", sagte ihr Rechtsanwalt nach der Urteilsverkündung. Tatsächlicher Hintergrund sei der Streik im Einzelhandel gewesen.

Nach Angaben ihres Arbeitgebers, einer Kaiser's-Filiale in Berlin, hatte die Kassiererin eigene Einkäufe unter anderem mit Pfandbons bezahlt, die ihr nicht gehört hätten. Ihr Anwalt sagte, die Frau hebe Pfandbons häufiger länger auf. Möglicherweise seien ihr diese Bons ohne ihr Wissen im Gemeinschaftsraum ins Portemonnaie gesteckt worden. "Es liegt der Verdacht nahe, dass ihr die Pfandbons untergeschoben worden sind", sagte auch die zuständige Vertreterin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Erika Ritter.

Der Rechtsanwalt warf dem Arbeitsgericht vor, es habe die Begleitumstände nicht berücksichtigt. Unter anderem habe sich die Kassiererin an dem bundesweiten Streik im Einzelhandel vor Weihnachten beteiligt. In der Filiale sei sie die einzige von acht Frauen gewesen, die auch nach Gesprächen den gut zweiwöchigen Streik durchgehalten hätte. Es sei "völlig abwegig" anzunehmen, sie würde in solch einer Situation irgendwelche Risiken eingehen. Demgegenüber argumentierte das Arbeitsgericht, unabhängig von sicheren Beweisen und vom Wert der Bons sei "das Vertrauensverhältnis nachdrücklich zerrüttet worden".