Für Eltern verwaltetes Vermögen schmälert Bafög nicht

Leipzig (AFP) — Studenten, die aus steuerlichen oder anderen Gründen Vermögen ihrer Eltern verwalten, müssen sich dies nicht auf das Bafög anrechnen lassen. Umgekehrt können sich Schulden, die Studenten bei ihren Eltern haben, günstig für das Bafög auswirken, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. An den Nachweis sei in beiden Fällen "ein strenger Maßstab anzulegen", betonten die Leipziger Richter. Studenten sollten daher entsprechende Angaben schon bei ihrem Bafög-Antrag machen.

Im ersten Fall war ein Medizinstudent in Berlin Inhaber eines Depots mit Schatzbriefen im Wert von 12.000 Euro. Das Studentenwerk forderte daher 5000 Euro bereits ausgezahltes Bafög zurück. Mit seiner Klage machte der Student geltend, das Depot gehöre seiner Mutter; sie habe es ihm nur aus steuerlichen Gründen treuhänderisch überschrieben. Im zweiten Fall besaß auch ein Student in Stuttgart ein Vermögen von mehreren Tausend Euro. Er gab an, große Teile davon habe ihm seine Mutter nur geliehen.

Beide Fälle verwies das Bundesverwaltungsgericht an die Vorinstanzen zurück. Diese müssten genau prüfen, ob tatsächlich ein rechtlich wirksamer Treuhand- oder Darlehensvertrag besteht. Dabei könne aber schon das Verschweigen eines solchen Vertrags beim Bafög-Antrag ein Anzeichen für Missbrauch sein, betonten die Leipziger Richter.