Istanbul (AFP) — Ein Gericht in der Türkei hat eine Homosexuellen-Vereinigung verboten, weil die Organisation angeblich gegen die "Moral" des EU-Bewerberlandes verstößt. Der Verein, Lambda Istanbul, will sich gegen das Urteil vor dem Obersten Berufungsgericht in Ankara zur Wehr setzen, wie die türkische Presse berichtet. Notfalls wolle Lambdaistanbul auch vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen. Der Europarat zeigte sich "zutiefst beunruhigt" über das Verbot. Lambdaistanbul versteht sich als Organisation zur Unterstützung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transvestiten und Transsexuellen.
Die Istanbuler Staatsanwaltschaft argumentierte vor Gericht, der Verein verstoße gegen das Verfassungsgebot zum Schutz der Familie und gegen die "Moral" der Türkei. Außerdem sei der Name "Lambda" nicht Türkisch; "Lambda" ist der griechische Buchstabe "L" und ist in der weltweiten Homosexuellen-Bewegung ein Symbol für Freiheit. Das Gericht folgte dem Antrag der Anklage und verbot den Verein.
Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die türkische EU-Bewerbung; der türkische EU-Experte Cengiz Aktar wurde mit den Worten zitiert, die Entscheidung dürfte als Beispiel für negative Entwicklungen in den nächsten EU-Fortschrittsbericht eingehen und der Türkei Kopfschmerzen bereiten. Obwohl Homosexualität in der Türkei nicht verboten ist, werden Homosexuelle von den Behörden und der Justiz mit großem Misstrauen betrachtet.
Das Argument, Lambda Instanbul verstoße gegen die öffentliche Moral, lasse ihn "perplex", sagte der Präsident der Parlamentarier-Versammlung des Europarats, Lluis María de Puig. Der Spanier erinnerte an das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dieses Recht müsse für alle gelten, auch für Schwule, Lesben oder Transsexuelle.
Artikel 14 der Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Diskriminierung etwa aufgrund des Gechlechts, der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung oder "irgend einer anderen Situation". Die Türkei gehört wie alle Mitgliedsstaaten des Europarats zu den Unterzeichnern dieser Konvention.
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