Osnabrück/Köln (AFP) — Nach Einschätzung des Richterbundes und der Polizeigewerkschaft sind die Strafgerichte in Deutschland derzeit nicht in der Lage, die vom Bundesverfassungsgericht geforderten strengen Kontrollen bei Online-Durchsuchungen zu leisten. "Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank. Deshalb sei es illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen anfallen würden.
Das Verfassungsgericht hatte am Mittwoch Online-Durchsuchungen nur unter strengen Auflagen erlaubt. Demnach muss ein Richter das Ausforschen der Computer von Verdächtigen genehmigen. Hinzu kommt, dass intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung möglichst nicht erhoben und auf keinen Fall verwertet werden dürfen. Auch dies muss ein Richter, Staatsanwalt oder anderer Beamten überwachen. "Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen", forderte Frank in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Derzeit würden in Deutschland aber 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen.
Ähnlich äußerte sich in der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg: "Wenn Gerichte bei Online-Durchsuchungen zur Kontrolle dazwischen geschaltet werden sollen, dann müssen dafür ausreichend Richter bereit gestellt werden." Allein im Fall der Sauerländer Terrorzelle seien Daten im Umfang von über 3000 CDs gesichert worden. Dies könne unmöglich ein einziger Richter sichten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, geht davon aus, dass Online-Durchsuchungen nur sehr selten angewandt werden. Schaar betonte, falls eine gesetzliche Befugnis geschaffen werden sollte, dann müsste diese den Vorgaben folgen - diese allerdings seien so eng, "dass es nur sehr wenige Online-Durchsuchungen geben könnte", betonte er: "Das muss sehr gezielt gegen Schwerverbrecher und Terroristen eingesetzt werden und unter scharfer richterlicher Kontrolle."
Das Bundesverfassungsgericht habe "sehr hohe Hürden" formuliert, sagte Schaar dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Nur bei konkreten Gefahren für Leib, Leben und andere Rechtsgüter, nur bei konkreter Beschreibung des Zugriffs und nur mit Richtervorbehalt". Das sei eine "sehr hohe Messlatte", über die "man erstmal rüberkommen" müsse.
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