München (AFP) — Wer im Winter ein Auto mietet, muss selbst dafür sorgen, dass Winterreifen aufgezogen sind. Da das Gesetz nicht grundsätzlich Winterreifen vorschreibt, sind die Autovermieter auch nicht verpflichtet, ihre Flotte komplett umzurüsten oder Winterreifen kostenlos zur Verfügung zu stellen, wie der ADAC in München mitteilte. Die Entscheidung, ob Winterreifen benötigt werden, liege deshalb beim Kunden. Deshalb sollte sich jeder, der ein Auto mieten will, schon bei der Reservierung bestätigen lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist.
Kommt es bei winterlichen Straßen mit Sommerreifen zu einem Unfall, muss der Kunde sonst trotz Vollkaskoschutz mit hohen Regressforderungen rechnen.
Wenn der Vermieter bei der Abholung trotz winterlicher Straßenverhältnisse keine Winterreifen anbieten kann, ist der Kunde berechtigt, die Abnahme des Fahrzeugs zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.
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