Berlin (AFP) — Für die Verbreitung von Computerspielen mit Gewaltdarstellungen gelten künftig strengere Auflagen: Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das verschärfte Jugendschutzgesetz, mit dem der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Medien erweitert wird. Computerspiele, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, können künftig mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.
Festgeschrieben wurden zudem Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der USK (Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Auf die ursprünglich von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplanten Testkäufe wurde verzichtet. Ursprünglich hatte die Ministerin festschreiben lassen wollen, dass Jugendliche versuchsweise Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos kaufen können. Damit sollte Händlern auf die Spur gekommen werden können, die sich nicht an das Verkaufsverbot halten. Nach breiter Kritik an dem Vorhaben wurde dann auf den Passus verzichtet.
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