Dresden (AFP) — ARD und ZDF sollen sich künftig mit ihren Internetangeboten stärker als bisher von privaten Anbietern abgrenzen: Einem entsprechenden Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags stimmten die Regierungschefs der 16 Bundesländerauf ihrer Konferenz in Dresden zu. Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen danach künftig alle bestehenden und neuen Online-Angebote durch einen Drei-Stufen-Test überprüfen und genehmigen lassen. Unterhaltungsangebote sollen weiter gestattet sein. Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger begrüßten die Vereinbarung. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sprach von einem "Kompromiss, mit dem wir leben müssen".
Mit der neuen Regelung hätten die Länder einen "wesentlichen Baustein in der Modernisierung der Medienordnung gesetzt", hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Ministerpräsidenten. Nach Angaben von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio in den geplanten Drei-Stufen-Tests nachweisen, dass ihre digitalen Angebote einen "publizistischen Mehrwert aufweisen" und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist. Raff rechnet nach eigenen Worten mit einem "erheblichem Verwaltungsaufwand" und "enormen Kosten", weil sämtliche Telemedien nachträglich dem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssten.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärte, mit der Neuregelung blieben "wichtige Schranken für eine wettbewerbsverzerrende Konkurrenz gebührenfinanzierter Online-Presse erhalten". Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) betonte, es seien "klare Grenzen gezogen" worden. Was keinen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Rundfunksendung habe, bleibe für die Öffentlich-Rechtlichen tabu.
Klärungsbedarf sehen sowohl die betroffenen Sendeanstalten als auch die Verleger noch in einigen Detailfragen. Es müsse definiert werden, was sendebezogene Telemedien und "presseähnliche Angebote" seien, so der VDZ. Raff sieht darin ein "hohes Konfliktpotenzial" für juristische Auseinandersetzungen.
Kritik kam auch von SPD und Grünen. Die Ministerpräsidenten hätten ARD und ZDF auf dem Weg in die Online-Welt "ausgebremst", hieß es bei den Grünen. Aus der SPD-Bundestagsfraktion hieß es, damit würden die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen "drastisch gedeckelt".
Die EU-Kommission hatte Deutschland mehrfach aufgefordert, dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk Grenzen für dessen Internetangebote zu setzen. Die privaten Sender sowie Zeitungen und Zeitschriften drangen auf eine Beschränkung dieser Angebote. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss noch von den Ländern ratifiziert werden.
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