Kassel (AFP) — Arbeitslose, die wegen eines früheren Arbeitsunfalls eine Unfallrente bekommen, müssen sich diese voll auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen. Denn beide Leistungen dienten vorrangig dem täglichen Lebensunterhalt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Der Kläger erlitt 1992 einen Arbeitsunfall und erhält deshalb eine Teilverletztenrente nach einer Erwerbsminderung von 30 Prozent. Seit November 2001 ist er arbeitslos und konnte während des Bezugs von Arbeitslosengeld wie auch danach von Arbeitslosenhilfe seine Rente von 325 Euro monatlich zusätzlich behalten.
Wie nun das BSG betonte, habe sich der Gesetzgeber jedoch bewusst von der früheren Arbeitslosenhilfe abgewendet und habe das Arbeitslosengeld II der Sozialhilfe angenähert. Dort seien Unfallrenten seit jeher angerechnet worden. Die Ausnahmevorschriften des neuen Rechts griffen nicht ein. Insbesondere sei die Rente nicht mit einem Schmerzensgeld zu vergleichen.
Nach Plänen der Bundesregierung sollen die Unfallrenten künftig in einen Anteil für den Lebensunterhalt und einen schmerzensgeldähnlichen Anteil aufgespalten werden. Dies, so merkten die Kasseler Richter schon jetzt an, würde die Rechtslage wohl verändern.
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