Parmesan künftig nur noch aus Italien

Luxemburg (AFP) — Parmesan muss aus der italienischen Region Emilia Romagna stammen. Anderer Hartkäse darf nicht mehr unter dieser Bezeichnung verkauft werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Deutschland muss demnach allerdings nicht von Amts wegen gegen Verstöße einschreiten. Eine Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wies der EuGH ab.

Seinen Namen hat der beliebte Hartkäse von der Stadt Parma, Hauptstadt einer der Provinzen der Region Emilia Romagna. Richtiger "Parmigiano" ist besonders hart: Ein Kilogramm Käse entsteht aus 16 Kilogramm Milch. "Parmigiano Reggiano" ist seit 1954 in Italien und seit 1996 europaweit als Ursprungsbezeichnung geschützt. Mit ihrer Klage kritisierte die EU-Kommission, das deutsche Wort "Parmesan" sei eine Übersetzung für "Parmigiano" und deshalb ebenfalls als Herkunftsbegriff geschützt.

Der EuGH ließ die Frage der Übersetzung offen. Jedenfalls spiele Parmesan aber unzulässig auf das italienische Original an und dürfe daher nicht für anderen Käse verwendet werden. Dass Parmesan inzwischen zu einem allgemeinen Gattungsbegriff für geriebenen Hartkäse geworden sei, habe Deutschland nicht nachgewiesen. Entgegen der Auffassung der Kommission sei es aber nicht Aufgabe deutscher Behörden, gegen Missbrauch vorzugehen, erklärte der EuGH weiter. Vielmehr müssten sich die italienischen Hersteller oder Behörden beschweren und klagen. Das deutsche Recht biete dann ausreichend Handhabe, um falschen Parmesan aus den Regalen zu holen.