Karlheinz Schreiber unterliegt im Kampf gegen Auslieferung

Ottawa (AFP) — Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber hat in seinem juristischen Kampf gegen eine Auslieferung nach Deutschland eine weitere Niederlage erlitten, darf aber vorerst in Kanada bleiben. Nach Behördenangaben wies das Berufungsgericht der Provinz Ontario in Ottawa am Donnerstag eine Klage Schreibers ab. Die Staatsanwaltschaft billigte Schreiber allerdings einen zweiwöchigen Abschub bis zum 1. Dezember zu. In dieser Zeit können seine Anwälte das weitere Vorgehen beraten. Der kanadische Premierminister Stephan Harper sagte am Donnerstag vor dem Parlament in Ottowa, die letzte Entscheidung in dieser Frage liege bei Justizminister Rob Nicholson.

Mit einem beispiellosen juristischen Tauziehen versucht Schreiber in Kanada seit Jahren, seiner Auslieferung nach Deutschland zu entgehen. Er argumentiert, dass die deutsche Justiz ihm gegenüber voreingenommen sei und dass er deshalb kein faires Verfahren in Deutschland erwarten könne. Im Falle der Überstellung droht Schreiber vor dem Landgericht Augsburg ein Prozess wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Betrug.

Schreiber lebt seit 1999 in Kanada. Er gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Der Kaufmann, der die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte in den 80er und 90er Jahren ein verwirrendes Schmiergeldspiel betrieben. Im Zusammenhang mit von Schreiber gezahlten Schmiergeldern bei Waffengeschäften waren in Augsburg bereits der ehemalige Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls sowie zwei Thyssen-Manager verurteilt worden.